Umsatzsteuererklärung für eine WEG
Auch eine WEG kann zum umsatzsteuerlichen Unternehmer werden, wenn sie Einnahmen erzielt. Fallen die Einnahmen unter keine Befreiungsvorschrift sind diese steuerbar und umsatzsteuerpflichtig und müssen durch die WEG beim Finanzamt erklärt und abgeführt werden. Ausnahme davon wäre nur, wenn die WEG umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§ 19 USTG) wäre und ihre insgesamt erzielten steuerbaren Einnahmen nur bis Euro 22.000,- betragen. Steuerbare Einnahmen sind neben Vergütungen für Strom aus Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken auch Miete für Funkmastanlagen, Parkplätze oder Waschmaschinen, die durch die WEG als Gemeinschaft angeboten werden.
Wir bieten ihren WEGs Umsatzsteuererklärungen zum Festpreis, so dass sie ihren Eigentümern eine klare Lösung für alle Erklärungspflichten in der nächsten Eigentümerversammlung anbieten können.
Hausgeldabrechnungen mit Vorsteuerausweis
Befinden sich in einer WEG Eigentümer oder Mieter, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, so haben diese ein erhebliches Interesse daran, eine Hausgeldabrechnung mit Vorsteuerausweis von ihrer Hausverwaltung zu erhalten. Durch den Vorsteuerabzug aus der Abrechnung vermindern sich die Nebenkosten der gewerblichen Mieter teils erheblich. Die WEG muss dann zwar die Umsatzsteuer aus diesen Hausgeldabrechnungen abführen, gewinnt aber auch den anteiligen Vorsteuerabzug, so dass im Ergebnis für die WEG keine Zahlungsverpflichtung entsteht. Ein Mehraufwand entsteht nur für die Erstellung der Abrechnung und die Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Erklärt sich der Gewerbetreibende gegenüber der WEG bereit, anfallende Mehrkosten zu übernehmen, kann ihm die Eigentümerversammlung die notwendige Teiloptierung der WEG zur Umsatzsteuer nicht verweigern.
Wir unterstützen sie bei der Erstellung einer Hausgeldabrechnung mit Vorsteuerausweis. Dies kann lediglich die Beratung und Hilfestellung für eine Umsetzung der notwendigen Maßnahme sein. Wir bieten jedoch auch die komplette Umrechnung der durch die Verwaltung bisher erstellten Hausgeldabrechnung ohne Umsatzsteuer hin zu einer Abrechnung mit Umsatzsteuer für die Gewerbetreibenden an. Zusammen mit der Umsatzsteuererklärung für die WEG erfolgt dies zu einem Festpreis, so dass die WEG bzw. die Gewerbetreibenden die genauen Kosten vor Beschluss kennen.
Ein Rechenbeispiel
Nebenkosten gewerblicher Einheiten pro Jahr:
Bisher
Nebenkosten mit Aufteilung und UST Ausweis
Netto
Euro 211.260,50
zzgl. 19% UST (z.B. 30% Kosten mit Vorsteuerabzug)
Summe
Euro 240.000,00
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